Kirchenvorstand

 

Der Kirchenvorstand setzt sich aus gewählten und amtlichen Mitgliedern zusammen und ist das rechtliche Vertretungsorgan der Pfarrgemeinde.

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Er kann im Namen der Pfarrgemeinde rechtsgültige Verträge abschließen.
  • Der Kirchenvorstand kümmert sich um das Personal, die Finanzen und Immobilien der Pfarrgemeinde.
  • Er stellt die Haushaltspläne auf und überprüft die Jahresrechnungen.
  • Der Kirchenvorstand sorgt sich um das Vermögen der Pfarrgemeinde.
  • Er stellt Mittel für die pastorale Arbeit zur Verfügung und schafft so die finanzielle Grundlage für das Leben und die Weiterentwicklung der Pfarrgemeinde.
  • Bauvorhaben werden von ihm beschlossen und durchgeführt.
  • Der Kirchenvorstand St. Michael ist Träger unserer KITA
  • Derzeit verwaltet er noch 3 Kirchen und Gemeindezentren.

Die rechtliche Grundlage für Kirchenvorstände bildet das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) für die Diözese Hildesheim in der Fassung vom 6. 12. 2013.

 

Vorsitzender:   Pfr. Thomas Hoffmann

Stellvertreter:  Hansgerd Engels