Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand setzt sich aus gewählten und amtlichen Mitgliedern zusammen und ist das rechtliche Vertretungsorgan der Pfarrgemeinde.
Aufgaben und Tätigkeiten
- Er kann im Namen der Pfarrgemeinde rechtsgültige Verträge abschließen.
- Der Kirchenvorstand kümmert sich um das Personal, die Finanzen und Immobilien der Pfarrgemeinde.
- Er stellt die Haushaltspläne auf und überprüft die Jahresrechnungen.
- Der Kirchenvorstand sorgt sich um das Vermögen der Pfarrgemeinde.
- Er stellt Mittel für die pastorale Arbeit zur Verfügung und schafft so die finanzielle Grundlage für das Leben und die Weiterentwicklung der Pfarrgemeinde.
- Bauvorhaben werden von ihm beschlossen und durchgeführt.
- Der Kirchenvorstand St. Michael ist Träger unserer KITA
- Derzeit verwaltet er noch 3 Kirchen und Gemeindezentren.
Die rechtliche Grundlage für Kirchenvorstände bildet das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) für die Diözese Hildesheim in der Fassung vom 6. 12. 2013.
Vorsitzender: Pfr. Thomas Hoffmann
Stellvertreter: Hansgerd Engels