Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand setzt sich aus gewählten und amtlichen Mitgliedern zusammen und ist das rechtliche Vertretungsorgan der Pfarrgemeinde.
Aufgaben und Tätigkeiten
- Er kann im Namen der Pfarrgemeinde rechtsgültige Verträge abschließen.
- Der Kirchenvorstand kümmert sich um das Personal, die Finanzen und Immobilien der Pfarrgemeinde.
- Er stellt die Haushaltspläne auf und überprüft die Jahresrechnungen.
- Der Kirchenvorstand sorgt sich um das Vermögen der Pfarrgemeinde.
- Er stellt Mittel für die pastorale Arbeit zur Verfügung und schafft so die finanzielle Grundlage für das Leben und die Weiterentwicklung der Pfarrgemeinde.
- Bauvorhaben werden von ihm beschlossen und durchgeführt.
- Der Kirchenvorstand St. Michael ist Träger unserer KITA
- Derzeit verwaltet er noch 3 Kirchen und Gemeindezentren.
Die rechtliche Grundlage für Kirchenvorstände bildet das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) für die Diözese Hildesheim in der Fassung vom 1.5.2016, sowie die Geschäftsanweisung für Kirchenvorstände in der Diözese Hildesheim (GAKi) vom 01.01.2014.
Vorsitzender: Ingo Schmidt
Stellvertreter: Hansgerd Engels
